Förderung

Fördermittel werden durch die BAFA und die KfW bereit gestellt.

Diese direkten Fördermittel werden betrachtet.

Eine steuerliche Erleichterung kann nicht betrachtet werden.

Dies gilt auch für Kredite durch die KfW.

BAFA – Energieberatung (EBW)

Die Bafa bietet ein separates Förderungprogramm für Energieberatung an.

Im Rahmen dieses Programms wird durch den Energieberater ein Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Um einen gewissen Standard zu gewährleisten, wurden von der Bafa enge Richtlinien aufgestellt.

Der Sanierungsfahrplan wird zu 50% gefördert.

Allerdings gibt es Obergrenzen:

1- 2 Wohneinheiten (WE): 650€

mehr als 2 WE: 850€

Außerdem wird das maximale Fördervolumen von 30000€ auf 60000€ pro WE erhöht.

Der Grundfördersatz für Sanierung der äußeren Hülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Optimierung der bestehenden Heizungsanlage wird durch den iSFP um 5% erhöht.

Die Förderkonditionen unterliegen Schwankungen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Weitere Angaben zum Sanierungsfahrplan finden sich unter dem entsprechenden Menüpunkt.

Stand: Dezember 2024

BAFA – Einzelmaßnahme (BEG-EM, BEG-PT)

Es wird gefördert:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Anlagentechnik außer Heizung

Heizungsoptimierung

Der Grundfördersatz beträgt 15%.

Der Förderhöchstbetrag beträgt 30.000 € für die erste WE , 15000 € für die 2. bis 6. WE und 8000 € ab der 7. WE

Bei durchgeführten Sanierungsfahrplan (iSFP) können sich die Förderbeträge erhöhen.

Die Beratungsleistung durch den Energieberater wird mit 50% gefördert.

Die Förderkonditionen unterliegen Schwankungen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: Juli 2026

 

 

KfW -Heizungsförderung

Die KfW fördert den Einbau einer neuen Heizungsanlage.

Die Grundförderung beträgt 30 %.

Der Förderhöchst­betrag beträgt

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

Durch verschiedene Boni kann der maximale Fördersatz auf maximal 80% erhöht werden.

 

Dies sind die Grundzüge der Heizungsförderung. Die Rahmenbedingungen im einzelnen sind zu komplex, um sie hier zu listen.

In einem Beratungsgespräch können Förderungsmöglichkeiten für ein bestimmtes Objekt geklärt werden.

Die Förderkonditionen unterliegen Schwankungen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: Juli 2026